TOP 1: Austausch GBG
Gespräch mit Prokurist Herr Franke über die GBG und ihre Rolle im Jungbusch. Anbei ein paar Stichpunkte aus dem Gespräch:
Begrünung
Die GBG setzt ausschließlich auf Systeme, die sich am Boden befinden und dann das Gebäude hochranken. Die liegt an geringeren Kosten, die sonst auf die Miete umgelegt werden müssten.
Folge ist, dass dies nur mit einer Entsiegelung einhergeht und deshalb aktuell nur im Innenhofbereich umgesetzt werden kann.
Ein aktuelles Beispiel kann sich im Ulmenweg angeschaut werden.
Beim Thema Begrünung ist allgemein festzuhalten, dass Fördermittel äußerst gering sind und einen großen Eigenanteil übrigbleibt.
Baustellenmanagement
Die Ursache in den umfangreichen und langwierigen Baustellen liegt hauptsächlich darin, dass die Gebäude im Jungbusch hochgradig marode waren und eine Kernsanierung notwendig machten, die unvermeidbar mit viel Dreck, Staub und Lärm einhergehen.
Bei den Zeiten, die auf der Baustelle gearbeitet werden kann, wird der gesetzliche Rahmen stets ausgereizt, um Kosten zu sparen und die Dauer so kurz wie möglich zu halten.
Liegenschaft Beilstraße 15
Die Ladenfläche wird mit einem Geschäft besetzt, welches nicht nach 22 Uhr geöffnet hat. Genauere Informationen werden im Laufe der nächsten Monate bekannt gegeben. Im Spätsommer ist die Liegenschaft bezugsfertig.
Allgemeine Fakten
9 % der Gesamtimmobilien im Jungbusch gehören zur GBG.
Allgemein lässt die aktuelle Marktlage im Jungbusch kaum Raum, den Bestand weiter zu vergrößern.
In den letzten Jahren flossen vonseiten der GBG 13,5 Mio. Euro in den Jungbusch in Form von Ankauf, Renovierung, Instandhaltung, etc.
Der Jungbusch hat mit einer Fluktuationsrate von 31 % die höchste in Mannheim.
Millieuschutzsatzung
Die GBG sieht eine Milieuschutzsatzung im Jungbusch eher kritisch, da dadurch die Bauzeiten generell verlängert werden, da neue Punkte dazukommen, die in Zukunft geprüft werden müssen. Längere Bauzeiten führen wiederum zu höheren Kosten, die wiederum zu höheren Mieten führen.
Allgemein liegt der Fokus zu stark auf der Kaltmiete, was eine falsche Anreizsetzung ist, da so höhere Standards beispielsweise bei der Dämmung nicht attraktiv sind, da diese nur die Warmmiete verringern würden.
Aus einem soziologischen Gesichtspunkt ist die Satzung allerdings vermutlich sinnvoll.
TOP 2: Rückblick
Bericht, dass die Thematik der Vorgaben der Stadt an die Außenbestuhlung in den BBR eingebracht wurde.
TOP 3: Verschiedenes
Nächster Termin: 27. Juni, Gespräch mit der RNV ab 18.00 Uhr
In Vorbereitung an das Gespräch wird wieder ein gemeinsamer Fragenkatalog vorbereitet.